Ein Polizist in Chicago beanspruche eine Entschädigung aus dem Nachlass eines von ihm “versehentlich” erschossenen Teanagers, weil er durch diese Fehlhandlung seitdem traumatisiert sein, lese ich im Standard vom 1. Februar 2016.
Ja, die Folgen von Schusswaffengebrauch – vor allem auch im Polizeieinsatz – können Traumatisierungen auslösen – wie andere ungewollte Folgen auch. Und es gibt Berufe, bei denen das Risiko einer Traumatisierung hoch ist: Überall dort, wo man mit Hochstress fertig werden muss, der aus Geschehnissen stammt, welche die eintrainierten Bewältigungsstrategien überschreiten. Aber: Die Behebung von berufsbedingten Traumabelastungen betrifft die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers – keinesfalls aber die “Adressaten” von Diensthandlungen, es sei denn, diese hätten absichtlich oder schuldhaft solche herbeigeführt.
Nun herrscht im anglo-amerikanischen Rechtsraum das Case-Law, ein anderes Regelsystem, das weniger auf Gesetzen beruht, als auf der Orientierung an vorhergegangenen Gerichtsentscheidungen – wodurch immer wieder die Hoffnung genährt wird, für den eigenen Fall mit Hilfe eines tüchtigen Anwalts eine neuartige Entscheidung oder zumindest einen “Deal” zu erzielen. Deswegen wuchern dort auch die Schadenersatzforderungen wie Knöterich … oft unter den absurdesten Behauptungen, aber auch unter Bezug auf “Hochwertworte”. Mit dieser Bezeichnung verdeutlicht der Frankfurter Philologieprofessor Horst Dieter Schlosser die Strategie der “emotionalen Steigerung”, mit der die nationalsozialistische Propaganda bestimmte Worte wie Volk, Führer, Vaterland “heiligte”.
Auch “Trauma” läuft Gefahr, zum Hochwertwort zu mutieren – dann nämlich, wenn Gewalttaten von Flüchtlingen mit Hinweis auf Traumatisierung erklärt oder gar entschuldigt werden.
Wenn ein Flüchtlingskind sich im Schulunterricht nicht konzentrieren kann, sollte erkannt werden können, ob es seine Aufmerksamkeit basal auf Selbstschutz richtet und sonst auf nichts, und man daher zuerst für Vertrauen und Geborgenheit zu sorgen hat. Wenn ein Vietnam-Veteran nächtens seiner Frau an die Gurgel griff, konnte man vermuten, dass er sie in einem alptraumhaften Flash Back für einen Vietkong hielt, und für eine psychiatrische Begutachtung sorgen (denn jenes konnte auch nur ein Vorwand gewesen sein). Beides sind Trauma-Symptome.
Aber wenn Flüchtlinge Frauen belästigen, bestehlen, berauben oder vergewaltigen, sind das keine Traumafolgen. Das ist schlichte Gewalt und daher kriminell.