Wenn ein Nichtarzt wagt, öffentlich medizinische Diagnosen zu stellen, reagiert die Ärztekammer üblicherweise mit Anzeigen wegen Verletzung des Ärztegesetzes. Nun hat ein dazu nicht lizensierter Arzt gewagt, eine psychotherapeutische Diagnose zu stellen – und es bleibt zu befürchten, dass ihm diese Kompetenz nicht abgesprochen wird.
Ich will das hiermit tun!
Als Tiefenpsychologin kläre ich auf: Wir stellen Diagnosen – wenn überhaupt, denn das ist für PatientInnen meist nicht hilfreich, nur, die Krankenkasse verlangen es für die Honorarrückverrechnung – nur nach gründlicher Exploration von deren Leidenszuständen und behalten sie für uns. Wir stehen unter Schweigepflicht. Wenn wir publizieren, dann nach ausgiebigen Studien der Phänomene und selbstverständlich anonymisiert. Ferndiagnosen sind ein NoGo.
Der bereits öfters unliebsam aufgefallene Dr. Marcus Franz – KEIN Tiefenpsychologe, aber dafür Abgeordneter zum Nationalrat! – erdreistet sich, über jemand ihm Fremden “tiefenpsychologisch” zu urteilen. Das ist Gewalt – und noch dazu tendenziös auf Ächtung kinderloser Frauen gerichtet. Auch wenn Bundeskanzlerin Angela Merkel wohl wie ihr politischer “Ziehvater” Helmut Kohl denken mag (Zitat) “Was schert es die starke Eiche, wenn sich ein Wildschwein an ihr wetzt” – Dr. Franz verletzt nicht nur Anstand und Berufsvorbehalte, sondern auch die Ärzteethik des “nil nocere” – “niemand zu schaden”. Er versucht, die Selbstachtung aller kinderlosen Frauen zu beschädigen.
Er beschädigt aber auch die menschliche Qualität aller österreichischen Parlamentsabgeordneten und damit der Republik.
Als u. a. auch promovierte Juristin und Ex-Kommunalpolitikerin weiß ich jedoch: Man kann alle Ziele in Gesetzesform fassen.
Ich frage daher: Liebe Doris Bures, wäre es nicht an der Zeit, einen Misstrauensantrag für “schändliche” Abgeordnete einzuführen? Auch für ihre “privaten” Äußerungen? Quasi als Selbstreinigungsprozess des Hohen Hauses?
Wie das entschieden wird, macht dann die Mentalität der Abgeordneten deutlich …
Denn entweder Abgeordnete beschädigen bewusst Teile der Bevölkerung und erweisen sich damit als unfähig oder unwillig, das Staatswohl zu fördern und zu bewahren – oder sie sind möglicherweise (vorübergehend, im Wiederholungsfall vielleicht gar chronisch) nicht Herr oder Frau ihrer Handlungen oder nicht bereit, soziale Spielregeln einzuhalten – und auch nicht lernfähig. In beiden Fällen disqualifizieren sie sich – nicht nur für die Arbeit im Parlament sondern auch im Brotberuf, wenn dieser ein Bildungs-, Gesundheits- oder Sozialberuf ist (Juristen mitgemeint).