Wieder hat ein Mann auf eine fremde Frau brutal eingeschlagen und sie gewürgt, nachdem sein Körperverhalten kritisiert wurde, entnehme ich oe24 am Morgen. Erst mehrere Fahrgäste der U-Bahn hätten den rabiaten Schläger von der Frau losreißen können, und: Es folgte die polizeiliche Anzeige wegen Körperverletzung.
Es stellen sich dabei mehrere Fragen. Die eine betrifft den Verlauf der Gewalttat: Laut Bericht habe die Frau gefragt, was das solle, nachdem der Mann beim Einstiegen in die U-Bahn die ältere Frau „unsanft beiseite gestoßen“ habe. „Was soll das?!“ klingt sicher weniger wertschätzend als „Bitte stoßen Sie mich nicht!“ Jemand wegzustoßen ist ja auch nicht wertschätzend, wird jetzt wohl eingewendet werden. Stimmt – aber zwischen wegdrängen, wegstoßen etc. liegen zwar minimale, aber doch Unterschiede – und ebenso zwischen Worten und Tonfall, wenn man ausdrücken will, dass man etwas nicht will. Aber all dies berechtigt nicht zu Faustschlägen – und schon gar nicht, wenn ein üblicherweise stärkerer Mann auf eine üblicherweise schwächere Frau eindrischt. Selbst im Boxsport wird nach Gewichtsklassen differenziert – aber das ist ja ein Sport, folgt also Regeln. Folgt man nicht, wird man disqualifiziert.
Im Alltag werden Benimmregeln leider zunehmend seltener eingehalten, aber aktuell vehement eingefordert: So lese ich laufend Leserbriefe (nämlich von Männern!), die fordern, Frauen mögen doch Männern, die sie unerwünscht berühren, Maulschellen verpassen. Eine Möglichkeit, sicher – aber erst nachdem frau ihren Willen ausgesprochen hat, damit klar ist, dass sie sich das verbittet.
Und da ergibt sich eine zweite Frage: Reichen Anzeigen wie in diesem Fall, um unbeherrschte Männer zur Besinnung zu bringen?
Unbeherrschte Autofahrer müssen ja auch sofort zahlen, wenn sie sich nicht an die Spielregeln des Gefahren vermeidenden Verkehrs halten – warum sollte nicht auch hier sofort zur Kasse gebeten werden, nämlich als Gegenleistung für den Polizei-Einsatz. Weiteres kann und soll auch später bei Gericht erörtert werden, wenn man die Schadensfolgen kennt.