Nein – es geht nicht um das legendäre Bronner-Merz-Qualtinger-Kabarett dieses Namens.
Es geht um Vorurteile.
Wir haben sie alle – und grundsätzlich sind sie auch nicht schlecht. Sie verhelfen uns zu blitzschnellen spontanen Distanzierungen – oder aber auch zu, leider vielfach unberechtigtem, Vertrauen (beispielsweise bei HeiratschwindlerInnen). Sie gehören immer unter Einsatz von Vernunft überprüft – denn sonst bleiben sie Phantasiegebilde. Sie bilden dann oft die Wurzel von Verfolgungsideen – aktiven (Stalking) wie auch passiven (paranoide Wahnvorstellungen).
In bestimmt Berufen sollten sie keineswegs vorkommen dürfen: bei ärztlichen oder psychotherapeutischen Diagnosen etwa. Zumindest PsychotherapeutInnen werden durch jahrelange Eigentherapien und Supervisionen “humanisiert” (hier fehlt ein passendes Fachwort!), damit sie in akzeptierender Distanz aushalten, mit großem Leid oder Hass oder eben auch oft beängstigenden Begehrlichkeiten konfrontiert zu werden, ohne durch unpassende Worte den möglichen Therapieerfolg zu gefährden.
Auch Angehörigen von juristischen Berufen wären solche Wahrheits-Trainings wohl anzuraten. Dann würden wohl solche “grobe Fehlleistungen” (wie sie Strafrechts-Sektionschef Christian Pilnacek benannte) nicht “passieren”: Nämlich die Bezeichnung von aus dem KZ Mauthausen Befreiten als “Landplage” oder “Kriminelle” und “Belästigung für die betroffenen Gebiete”, wie es in einem Artikel der rechtsgerichteten Zeitschrift Aula geschehen und vom Rechtsschutzbeauftragten des Justizministeriums, Gottfried Strasser, als “unbedenklich” verteidigt worden war.
Gedanken sind bekanntliche frei – stille Gedanken.
Aber in Wort und Schrift manifestiert sind sie zu verantworten – vor allem, wenn sie die seelisch-geistige Gesundheit der Gesellschaft gefährden. Wagt man sich auf dieses “Glatteis”, braucht man hohe Sprachkompetenz; die kann man erlernen. (Z. B. bei mir – siehe mein Buch “Wort auf Rezept”.)
Vieles von dem, was in einem Unrechtssystem wie dem sogenannten Dritten Reich oder ähnlichen Diktaturen als kriminell bezeichnet wurde/wird, waren/sind gedankliche, sprachliche und auch juristische Konstruktionen, um unerwünschte Menschen wegsperren, foltern, verhungen zu lassen oder überhaupt vernichten zu können. Als “Mem” – Gedankenform – gab es solche “Sanktionen” schon seit der Antike, leider auch in manchen Religionssystemen (Inquisition!) und sogar in Heimen und Familien. Das ist alles wissenschaftlich gut erforscht, man kann es nachlesen.
Sogar die Konzeptionen sind nachweisbar … aber wenn man an dem Brett vor den Augen festhält, das sehen (und dazu gehört auch lesen), bleibt man “blind”. Dann aber ist man für Berufe, in denen Rechte geschützt werden sollen – und dazu gehören vor allem Opferrechte! – ungeeignet.