Nun gibt also der angeblich 19jährige Wohnungsbesitzer zu, mit der dort zu Tode gekommenen 13jährigen Leonie nicht nur „gekuschelt“, sondern wie seine DNA im Intimbereich der Toten vermuten lässt, sehr wohl wesentlich „penetrantere“ Handlungen vollzogen zu haben (Fall Leonie: Zweitangeklagter relativiert seine Aussage (oe24.at)), und: Es habe sich um einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehandelt.
Abgesehen davon, dass jemand unter 14 Jahren vom Gesetzgeber als nicht „sexualmündig“ angesehen wird und daher – juristisch – auch gar kein Einverständnis geben kann, fragt sich, wie weit eine mit einem Drogenmix massiv betäubte – wenn nicht schon im Sterbeprozess befindliche – Person das können sollte.
Aber ebenso eine im Vollbesitz ihrer körperlichen und geistigen Kräfte befindliche Frau – denn allein zu sein mit einer Überzahl von Männern kann durchaus auch als nonverbale Einschüchterung vermutet und gewertet werden – wird wohl kein freiwilliges „Einvernehmen“ leisten, sondern eher Unterwerfung unter die Über-Macht, um ihr Leben zu retten. Von Männern kenne ich nichts Vergleichbares, das wäre wohl eine Forschung wert!
Der US-amerikanische Sicherheitsberater Gavin de Becker schreibt in seinem Buch „Mut zur Angst“ (als Taschenbuch „Vertraue Deiner Angst“), dass Männer und Frauen Sicherheit mit verschiedenen Augen sehen, denn sie lebten in verschiedenen Welten: „Im Kern fürchten sich Männer davor, dass Frauen sie auslachen“ – was sich oft bei Morden an Prostituierten offenbart, wenn diese eine abfällige Bemerkung von sich geben – „während im Kern Frauen sich davor fürchten, dass Männer sie umbringen werden.“ (S. 97)
Dass Strafverteidiger ihre Mandanten auf alle möglichen Vorwürfe und Argumente vorbereiten, gehört zu ihrem Job. Darauf zu achten, dass Angeklagten das Recht auf Verteidigung nicht verringert werden darf, gehört zu den Pflichten einer aufgeklärten Gesellschaft, die sich der Vorurteile wie auch möglicher Fehlurteile bewusst ist.
Mir ist wichtig, Sprach-Verantwortung einzufordern: Nicht jedes Verteidigungsargument sollte medial multipliziert werden – wenn aber doch, dann mit einer Expertise. Die Wortwahl der Verteidigung sollte als das enttarnt werden, was sie beabsichtigt: Eine Verschleierung der Gewalt gegen eine Person im Zustand der Wehr-Unfähigkeit – und den misogynen Zynismus einer Boy Group, sich kostenlosen Sex zu „organisieren“.