PfarrerInnen unterliegen bei allem, was ihnen in der Seelsorge anvertraut wurde, der Schweigepflicht – anderenfalls würde niemand sein Gewissen entlasten, weil ja mit Anzeigen oder Zeugenaussagen bei Gericht (die der Wahrheitspflicht unterliegen) gerechnet werden müsste.

Ähnlich ist es in der Psychotherapie: KlientInnen sollen sich von ihren z. B. Wut- oder Hassgefühlen „frei“-reden dürfen, denn eine in diesem Beruf wohlausgebildete Fachperson muss unterscheiden können, wie sich eine Affektäußerung anfühlt – und wie die Darstellung eines kurz vor der Ausführung stehenden detaillierten Kapitalverbrechens (was möglicherweise einen Gewissenskonflikt, wie damit umzugehen sei,  hervorrufen könnte – und spezielle Kompetenz braucht, dieser Person Wege aus ihrer Zielgerichtetheit heraus zu vermitteln … und die unterrichte ich, wann immer man mich dazu einlädt).

So ist es Inkompetenz und ein „Kunstfehler“, was eine (nur universitär ausgebildete) Jugendamtspsychologin bewies, als ihr auf den Verzweiflungsausbruch einer Mutter, sie wünsche manchmal, ihre zuständige Sozialarbeiterin würde von einem Lastwagen überfahren, nichts anderes einfiel, als dieser diese „Aussage“ sofort weiterzusagen und Anzeige bei Gericht einzubringen. Die erfahrenen GerichtsbeamtInnen verfolgten diese Anzeige jedoch nicht weiter – sie erkannten sofort, dass dieser quasi  „Fluch“ nicht ernst zu nehmen sei, und: Sie hatten kein persönliches Vorurteil gegenüber der Mutter wie die beiden Jugendamtsbeamtinnen (was sich aus den vielen ungerechtfertigten Drohungen und Auflagen der Mutter gegenüber leicht erkennen ließ).

Wer selbst zu Drohungen neigt, unterstellt sein eigenes Verhalten unbewusst auch allen anderen. Projektion heißt das in der Psychoanalyse – und in der Bibel wird vom „Splitter im Auge des Nächsten gegenüber dem Balken im eigenen“ gesprochen (Matthäus 7, 3).

Genauso empfinde ich die Hexenjagd auf Sektionschef Pilnacek und seine Spontanbemerkungen von „Putsch“ oder „derschlagt’s es“: Solche internen quasi emotionalen Rülpser, pardon – „Ärgerkundgebungen“ – könnten / sollten einfach übergangen und nicht aus politischen Gründen skandalisiert werden. (Das entspricht der „Petze“ auf Kindergartenniveau.)  Dass er kein „Mamazarterl“ ist, sieht man ihm ja schon an … und „Härtlinge“ gibt es viele in „urteilenden“ Berufen, nicht nur im Justizbereich. Aber die Rohheit, mit der manche Richter mit ZeugInnen umgegangen sind, war übrigens ein Grund, weswegen ich dann doch nicht Richterin geworden bin (weswegen ich ja Jus studiert hatte), und da meine ich nicht bloß den später in der Kriminalberichterstattung bekannt gewordenen Rat Friedrich Kremzow, bei dem ich am Kreisgericht Wr. Neustadt kurz praktiziert hatte Context XXI: FORVM: Der Fall Nr. 3).

Ich finde, dass es bei der unrühmlichen Praxis konzeptloser OppositionspolitikerInnen, sich mediale Aufmerksamkeit durch Skandal-Geschrei zu akquirieren (anstatt durch legistische Arbeit), dringend notwendig wird, Grenzen zur Hintanhaltung persönlicher Diffamierungen in der Öffentlichkeit festzulegen. Denn durch unethische Medienberichterstattung  über „Politpropaganda“ werden Menschen (und ihre unbeteiligten Familienangehörigen) gleichsam für „vogelfrei“ erklärt, erhalten Morddrohungen und manchmal sogar deren Vollzug (z. B. seit der Ermordung des Kasseler Ministerpräsidenten Walter Lübcke: Kassel: Morddrohung gegen FDP-Politiker – Fälle in Kassel nehmen zu | Kassel (hna.de)).

Wir, die Gesellschaft, sollten doch endlich aus der Geschichte lernen.