In den „dunklen Zeiten“ der Geschichte der röm. kath. Kirche war es üblich, Personen, die einem persönlich im Wege standen, die eigene Weltsicht in Frage stellten oder allerlei Begehrlichkeiten erweckten, bei der Obrigkeit anzuschwärzen. Im Zuge der Hexenverfolgungen sollen etwa drei Millionen Menschen der Prozess gemacht und zwischen 40.000 und 60.000 Betroffene gefoltert und hingerichtet worden sein.
Dass vermutlich hasserfüllte (oder um eigene Rechtfertigung bemühte) Menschen zu dieser Art von „Verfolgung“ – d. h. Schuldige an den Pranger zu stellen – neigen, besonders wenn sie ihre Ziele nicht auf andere Weise erreichen können, und sich dabei ganz im Recht fühlen, kann man gegenwärtig am Umgang des Domkapitels der Diözese Gurk / Klagenfurt mit seinem Ex-Bischof beobachten. Die Salzburger Nachrichten (12.01.2019, Seite 11) schreiben: „Es geht um Misswirtschaft, Begünstigung, Untreue – und um die Gerüchte um die Beziehung zu einer Frau und Mitarbeiterin“.
Diese Vorwürfe haben bereits eine lange Geschichte (nicht nur aus dem Vorjahr), wie ich mich erinnern kann. Aber: Wenn es zu Malversationen gekommen sein sollte, gilt es zuerst genau zu klären, wer genau – wann – aus welchem Grund – welche Entscheidungen getroffen hat und wie dazu berechtigt war. Zuständig für solche Erhebungen sind die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und in der Folge allenfalls Gerichte. Und solange das nicht geklärt ist, hat die Unschuldsvermutung zu gelten.
Jedenfalls nicht „urteilsberechtigt“ sollten aktuelle oder ehemalige Untergebene sein – vor allem nicht, wenn sie nicht stichhaltige Beweise vorlegen können. Bevor das nicht der Fall ist, kann man von übler Nachrede als sozialer Vernichtungsstrategie ausgehen. (Ich selbst habe solche sozialen Mordversuche in meinen 75 Lebensjahren bisher 8 mal überlebt – und ich weiß daher genau, dass solche „PR-Kampagnen“ Folter-Charakter haben. Ich weiß aber deshalb auch, wie korrekt die Korruptionsstaatsanwaltschaft recherchiert – und ich weiß von mir selbst wie auch von ratsuchenden Klienten, wie „nachhaltig“ sich manche Medien mit Wonne auf solche gezielt inszenierte „Skandale“ stürzen, aber nach den offiziellen Verfahrenseinstellungen keinerlei Rehabilitation betreiben.)
Und dann wird der von ehemaligen Mitarbeitern verbreitete Vorwurf des Zölibats-Bruchs medial multipliziert – und das finde ich besonders perfide. Ich frage mich: Hat irgendjemand zugesehen? Oder nur phantasiert? Rivalisiert? Eifersüchtig um eigenen Einfluss gefürchtet? Und selbst wenn … dann betrifft dies Privatsphäre – dazu zählen auch insbesondere höchstpersönliche Eigenschaften, Handlungen, zwischenmenschlicher Beziehungen und Interaktionen – und die unangetastet zu wissen, ist laut Art. 12 UN-Menschenrechtscharta ein Menschenrecht. Diesbezügliche juristische Schulungen wären dringlich anempfohlen! und zur Erinnerung für alle nicht ausdrücklich zum Richteramt berufenen Christen und Christinnen: Matthäus 7, 1 (wie auch Lukas 6, 37): Richtet nicht, auf dass ihr nicht gerichtet werdet.