Im Brief Nr. 46 vom 16. Juni habe ich angekündigt, als Zeitzeugin noch einige aufklärende Informationen zur österreichischen Fristenlösung nachzuliefern.
Ich war 1969 das erste Mal – damals noch von der SPÖ-Bezirksorganisation Donaustadt – zur Wiener Frauenkonferenz delegiert und erlebte die Vertreterin des VSStÖ, die Psychologin sowie auch Soziologin Irmtraut Gössler (geb. Marsch, später Leyrer, heute Karlsson – Wikipedia stimmt da nicht!) – sehe sie noch vor mir, eine zarte junge Frau in einem roten Polo-Mini-Kleid; später wurde sie Abgeordnete zum Bundesrat, Nationalrat, Generalsekretärin der Sozialistischen Fraueninternationale und erfolgreiche Autorin – am Rednerpult, die leidenschaftlich „Mein Bauch gehört mir!“ forderte. Gemeinsam mit der nachmaligen Politologieprofessorin Eva Zgraja (später Kreisky) und der Soziologin Rosemarie Fischer (später Dorrer, heute Santha) gründete sie kurz darauf das „Aktionskomitee zur Abschaffung des § 144 StG“, dem auch ich (damals endlich mit meinem Erstgeborenen schwanger) angehörte und dessen Aktivistinnen auf öffentlichen Plätzen Unterschriften sammelten, damit Frauen in Notsituationen nicht mehr vor dem Strafrichter landen sollten oder auf dem Küchentisch einer „Engelmacherin“ verbluten – eine alte Forderung der Sozialdemokratinnen aus 1928.