Üblicherweise wird unter mentaler Gewalt die Art von Gehirnwäsche verstanden, wie sie in totalitären Staaten oder Sekten geübt wird: Körperliche Schwächung zwecks Herabsetzung der Widerstandskräfte, Zerstörung der Selbstachtung samt Verpönung der bisherigen Werthaltungen und Einstellungen bei gleichzeitiger permanenter Propaganda für das eigene Tun. Nach den Menschenrechten fällt dies unter das Folterverbot.
Dass jeder Mensch berechtigterweise seine Gesundheit bewahren will und soll, gilt als Menschenrecht (der „körperlichen Unversehrtheit“ der Person), und da alle menschlichen Lebensäußerungen über das Zentralnervensystem laufen, ergibt sich logischerweise, dass dies auch für die psychische und mentale Gesundheit gilt. So kann man in dem Buch „Schmerzgrenze“ des Freiburger Neurowissenschaftlers, Arzt (Internist und Psychiater) und Psychotherapeuten Joachim Bauers nachlesen, wie das Gehirn nicht zwischen körperlichen und seelischen Schmerzen unterscheidet.
Im zweitägigen Europaforum Göttweig (10./11. Juni) ging es heuer um das Thema Bürgernähe in der EU. Das war auch das Thema der Lehrveranstaltung „Politische Kommunikation“ von Professor Friedrich Schipper im Sommersemester am Institut für Publizistik und Kommunikationswissenschaften der Universität Wien, in der ich neben anderen als Expertin mitwirken konnte. In der Abendsitzung zwischen Samstag und Sonntag diskutierten die Studierenden (davon etliche mit internationalem Hintergrund) über den Unterschied von Bürgernähe und Populismus.
Derzeit sind Plakate der Roten Nasen affichiert, auf denen ein kahlköpfiger Clowndoktor ein kleines Mädchen Wange an Wange „verführerisch“ anlächelt, und das Kind reißt den Mund auf — lachend? Oder erschreckt? Es liegt wohl an den Erfahrungen der jeweiligen Betrachtenden, was sie ins Bild hinein interpretieren.
Mir hat das Foto unangenehme Gefühle beschert — nicht wegen des Sujets an sich, sondern wegen des Blicks des Clowns. Er ist „stechend“ — oder wie Körperpsychotherapeuten sagen würden: „invasiv“, also eindringend.
Die einfachste Antwort wäre: Dann, wenn er oder sie sich als solche/r empfindet und definiert. Das wäre dann Selbstbestimmung. Tatsächlich wird aber unter dem Vorwand, man müsse eine objektive Begriffsbestimmung besitzen, fremdbestimmt. Dabei gibt es keine Objektivität — es gibt nur subjektive Bewusstseinsinhalte, die eine Gemeinschaft als allgemein verbindlich anerkannt und erklärt hat.
Zuvorderst: Nicht nur ein „vollendetes“ Delikt ist strafbar, sondern auch der Versuch. Deshalb verstehen viele nicht, wieso versuchte Vergewaltigungen mit Hinweis auf mangelnde Wiederholungsgefahr (oder Fluchtgefahr wie besonders, aber nicht nur, bei Tätern ausländischer Herkunft) bloß mit „Anzeige auf freiem Fuß“ der Strafrechtspflege zugeführt werden und nicht mit Untersuchungshaft.
In ihrem Grundsatzwerk über „Die Entstehung des Patriarchats“ beschreibt die in Wien geborene und in den USA nach einem Studium im fortgeschrittenen Alter zur Universitätsprofessorin berufene Historikerin Gerda Lerner, wie mit dem Wechsel von Jagd (und „friedlicherer“ Nahrungssuche) zur Viehzucht und zum Ackerbau Frauen und deren Kinder als Arbeitskräfte ein Wohlstandsfaktor wurden. Viele Frauen. Viele Kinder. Daher Frauenraub und gewaltsame Schwängerungen — und Frau und Kinder „gehörten“ dann dem, der sie in Besitz genommen hatte und als sein Eigentum „beschützte“.
Eine Frau, die einen Besitzer hatte, war eine „anständige“ Frau — man(n) hatte das Eigentum des anderen Mannes zu respektieren, aber nicht die Frau für sich. Eine Frau ohne Mann hingegen galt als nicht anständig und war daher Freiwild. Im Altertum.
Aber heute?
Einen Monat habe ich jetzt keinen „Brief gegen Gewalt“ geschrieben — und ein arges schlechtes Gewissen. Nicht dass es nicht genug Anlässe und Themen gegeben hätte — die gab es schon, und die will ich nun auch nachträglich abarbeiten. Der Grund liegt in dem alltäglichen Dilemma, das ich meinen KlientInnen mit der Frage nahe zu bringen pflege: „Zu wem wollen Sie halten — zu sich oder zu den anderen?“