Eine freiberufliche Deutschlehrerein am Berufsförderungsinstitut (BFI) der Steiermark will gegen dessen Kopftuchverbot klagen und die Geschäftsführung kontert mit Hinweis, sie stehe zu dem „Neutralitätsgebot“ (lese ich soeben in orf.online).
Ich sehe in dieser Art von Neutralität in religiösen oder anderen weltanschaulichen Fragen einen schweren Rückschritt in der mühsam erkämpften Religionsfreiheit (aber auch Meinungsfreiheit). Religionsfreiheit bedeutet – und das kann nicht oft genug betont werden – die Akzeptanz jedes religiösen Bekenntnisses, besonders jedes staatlich anerkannten, und ebenso die Freiheit, keines zu haben. Die Grenze sollte nur das Strafgesetz sein.