Bundeskanzler Kern schafft das dienstägliche Pressefoyer nach dem Ministerrat ab und die Journalist_innen protestieren gegen diese „Einschränkung der Medienfreiheit“ (Kurier, 31. 8., Seite 2). Ich denke: Wenn man merkt, dass etwas nicht (mehr) stimmt, ist es gut, es zu ändern – und wenn man noch nicht weiß, wie, dann reicht es, fürs erste einmal damit aufzuhören. Sonst wird es zu einer Selbstvergewaltigung.

Aber: Seine Argumentation, „Politik nicht auf ein Hunderennen reduzieren zu wollen“, finde ich ziemlich „gewaltig“.

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Als DDr. Viktor Pickl (1927–2001) überraschend starb, wurde er als erster Wiener Patientenanwalt gewürdigt. Kaum jemand erinnerte sich daran, dass er zu den engsten Mitarbeitern des Reformjustizministers Dr. Christian Broda (1916–1987) gehört hatte, und dass er, wie er mir einmal erzählte, auch promovierter Pädagoge war. Ich hatte ihn nämlich danach gefragt, wie er seine Vorlesung „Kriminalpädagogik“ an der Pädagogischen Akademie anlege – denn ich hätte als diplomierte psychoanalytische Sozialtherapeutin das gerne selbst unterrichtet.

Pickl vertrat die Ansicht, dass Strafen nur dann Sinn hätten, wenn sie möglichst sofort und in einem logischen Sinnzusammenhang – also quasi als sinnvolle Konsequenz – angewendet würden. Dazu müsse eine logische Gedankenkette von der Fehlhandlung zur Wiedergutmachung erkennbar sein. Daran musste ich denken, als ich den Medien entnahm, dass Innenminister Sobotka daran denke, kleinere Delikte in das Verwaltungsstrafrecht hinüber zu führen.

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Als ich Mandatarin der politischen Partei war, die ich seit 1967 und noch immer mit meinem Mitgliedsbeitrag unterstütze – denn wenn die „alte Dame“ schon recht senil ist und mich nicht mehr kennt, hab ich sie noch immer in lieber Erinnerung – absolvierte ich mit viel Interesse und Engagement alle angebotenen Schulungen; damals gab es noch keine Parteiakademie, die wurde erst später gegründet, aber es begannen sich viele – vor allem Männer – um parteiinterne Trainerjobs „zu reißen“. So wie sie sich halt dachten, dass man trainieren müsse.

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Im Zweifel für den Angeklagten (Beschuldigten), lautet ein Rechtsgrundsatz, zu dem sich auch das österreichische Strafrecht bekennt. Außer die Richterschaft – die professionelle wie auch die Laienrichter_innen – tragen Scheuklappen: Links über dem Herzen und damit auf der emotionalen Körperseite heißt sie Vorurteil, rechts auf der rationellen, der Vernunftseite heißt sie Antidiskriminierung. Beide verhindern eine den Tatsachen entsprechende Gerechtigkeit – aber Justitia ist ja bekanntlich auch blind.

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Als ich Jus studierte – 1962–1966 – gab der damalige Strafrechtsprofessor Roland Graßberger (1905–1991) zum Thema Vergewaltigung „launig“ den seinerzeit üblichen Kommentar ab, „man könne ja auch nicht in ein Nadelöhr einfädeln, wenn dieses bewegt würde“. Dass man allerdings schon mit nur einer Hand solche Bewegungen verhindern könne, kam in den sexuellen Phantasien des Herrn Professors nicht vor.

Allein das Wort Vergewaltigung lässt geistige Bilder entstehen, die ihren Ursprung in (Porno-)Filmen haben: Sie sind üblicherweise aus dem Blickwinkel des Täters oder eines Beobachters gefilmt und laden damit zu dieser Identifikation ein.

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In meinem Seminarzentrum will ich ein Wasserbecken für Wat-Su (eine östliche Wassertherapie) einbauen. Der angefragte Baumeister hat offensichtlich meine Signatur nicht gelesen und daher nicht realisiert, dass ich promovierte Juristin bin – sonst hätte er wohl kein Angebot erstellt, in dem er jegliche Haftung für irgendwelche Schäden von vornherein ausschließt. Das ist 1. gegen die „guten Sitten“ und daher 2. rechtlich unwirksam – und 3. bräuchte ich dann ja keinen Baumeister, sondern könnte selbst nach Lust und Laune herumpfuschen.

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Nach den neulich vermehrten Messerattacken auf Passanten wurde ich wiederholt gefragt, wie man „Terroristen“ von „psychisch Kranken“ unterscheiden könne. Ich antworte: Im Vorhinein kann man es nicht. Erst im Nachhinein wird herausgefunden, ob jemand in psychiatrischer oder psychotherapeutischer Behandlung war, aber das besagt noch nicht, ob und in welcher Form diese Person „psychisch krank“ war.

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Rotraud A. Perner

 

Ursprünglich erschienen unter dem Titel
„Rachephantasien, Heldenillusionen“
in: Die Furche | 04-08-2016

Hass kann den Hass nicht austreiben!
Das gelingt nur der Liebe.
Martin Luther King

 

Bei den zielgerichteten Massentötungen an Schulen der vergangenen Jahre war die Verbindungslinie zu erlittenen Demütigungen durch Lehrkräfte und Mitschülerschaft klar erkennbar. Wildfremde Jugendliche zum Tatort anzulocken – wie bei der Wahnsinnstat von München geschehen – ist neu. Woher dieser Hass?

Hass kann, poetisch interpretiert, als ein Selbstheilungsversuch angesehen werden, aus empfundener Erniedrigung in Größengefühle empor zu wachsen. Man hält die Luft an und pfaucht sie, sich selbst quasi zum Lauf einer Schusswaffe verengend, dorthin aus, wo das Hassobjekt vermutet oder gesichtet wird – diejenigen, denen es vermuteter Weise besser geht – die etwas haben, was einem selbst schmerzlich mangelt: eine befriedigende Zukunftsperspektive. Ich wähle bewusst dieses Eigenschaftswort, weil der Begriff Friede drinsteckt.

Vorschulkinder pflegen nur zu protzen: sie verengen sich noch nicht, sondern blähen sich bloß auf – sie „geben an“. Ältere Kinder „teilen aus“ und entlasten sich damit von der aufgestauten Wut.

Um in Wut zu geraten, muss innere Erregung aufgebaut und  gesteigert werden.  Das schaut man sich von anderen – Eltern, Geschwistern, Nachbarn oder Filmhelden – ab. Durch das Schlagwort – bereits ein Gewaltbegriff! – vom „Wutbürger“ ist Wut plötzlich gesellschaftsfähig geworden. In der Psychoanalyse sprechen wir von „oraler“ Wut und ordnen sie der Entwicklungsstufe des hungerdurchtobten Säuglings zu: Wut ist „ungerichtet“, d. h. sie hat kein Ziel, sie tobt nur Frust aus. Im Gegensatz dazu steht der „anale“ Zorn: in der auf die orale Phase folgenden sogenannten analen ist die Muskulatur des Kleinkindes bereits so erstarkt, dass zielgerichtete geschlagen, gebissen, gezwickt, gekratzt, zerstört werden kann. Und das wird lustvoll ausagiert – bis das Kind gelernt hat, seine Kräfte mit Worten auszudrücken und nicht nur mit den Fäusten. Dazu braucht man wie bei allem, was man „können“ sollte, Vorbilder, Übung und – Anerkennung. Und gerade an dieser mangelt es – und das muss man auch erst aushalten lernen wie ebenso den Mut, Respekt einzufordern.

Vor der – von mir so genannten – „Selbstbehauptungswende“ 1970 hießen die Erziehungsleitlinien Gehorsam und schweigende Unterwerfung für „die unten“ und Befehls- und Strafgewalt für „die oben“. Mit den politischen Strömungen zu Mitbestimmung im Betrieb, Partnerschaft in Ehe aber auch Schule und Bürgerinitiativen begeisterten sich viele für das Ideal des „mündige Bürgers“ – nur die zum Dialog nötigen Mundfertigkeiten wurden weder propagiert noch vorgelebt, ganz im Gegenteil wie das Beispiel der gleichzeitig aus den USA – einem kriegsführenden Land! – stammenden Action-Filme bewiesen. Deswegen habe ich in dem von mir 2008 an der Donau Universität entwickelten Masterstudium PROvokativpädagogik (nicht zu verwechseln mit dem Nachfolgeversuch Provokationspädagogik!) dem Dialog nach Martin Buber und David Bohm ein ganzes Modul gewidmet: in der ohnedies schwierigen Zeit des Erwachsenwerdens braucht es Menschen, die den Mut haben, auf diejenigen zuzugehen, die „anders“ sind – egal aus welchen Gründen – und sie mit Aufmerksamkeit und Interesse „beantworten“ – nicht mit Kritik, Drohung oder Ausgrenzung, die aber auch den Mut haben, respektvoll Grenzen zu setzen bzw. aufzuzeigen, wenn solcher verletzt werden. Beides erfordert eine andere Art von Wahrnehmung als die durch Berufs- und sonstigen Zeitdruck oder Handy-Blick und Walkman-Laut verminderte. Die kann man sich nur in Situationen der Sicherheit erlauben, daher nicht im Straßenverkehr, am Bahnübergang oder unter Menschenmassen.

Das sogenannte subjektive Sicherheitsgefühl ist leider eine Selbsttäuschung. Es dient zwar der Angstabwehr – doch Angst ist ein Warnsignal, daher hilfreich. Chronisch sollte sie nicht werden, sondern durch den Mut zur Realitätssicht mittels Überprüfung möglicher Gefahrenquellen ausgeglichen werden. Wir tragen aber auch alle einen „inneren Rächer“ in uns – und der wächst sich zum Monster aus, wenn man nicht darauf achtet, welche – nicht nur psychischen – Verletzungen er überkompensieren will. Das betrifft auch die Verletzung von Werten, politischen, religiösen etc. und auch nationalen.

Das ist das Gefährliche an Massenmördern wie Brejvik: dass sie nationale Überlegenheit propagieren – unbesehen wie kriminell mit dieser Argumentation gehandelt wird. Aus meiner Sicht zeichnete der Gedenktag an Utoya die direkte Linie zu der Münchner Massenhinrichtung – denn diese brauchen keinen „aktuellen“ Auslöser wie die School Shootings. Sie werden langfristig geplant. Wir in Österreich brauchen nur an Franz Fuchs zu denken.

Wann immer wir planen, läuft ein geistiger Film – und der orientiert sich an realem Vorbild-Repertoire. Dazu zählen Rachephantasien aber auch Heldenillusionen.

Was aber wirklich wichtig ist und deshalb immer wieder betont werden sollte – vor allem wenn auf Ehre berufen wird: ehrenhaft ist nur, unter Verzicht auf Hinterhalt und Hinterhältigkeit offen Konflikte anzusprechen und auf Verträge hinzuarbeiten. Sich vertragen bedeutet Verträge zu schließen. Dazu muss einer Konfliktpartei – die die als erste das Konflikthaft erkannt hat – auf die andere zugehen. Das kann jede und jeder von uns sein – wir müssen es nur in wertschätzender Sprache tun – und nicht dröhnen oder dramatisieren wie es viele Politiker tun um sich durch das Gejohle der Massen „sicher“ nämlich bestätigt fühlen zu können. Wir sind auch innerhalb von Massen nicht mehr sicher.

Wer meint, Sicherheit wäre eine Bringschuld von Polizei oder sonstigen „Autoritäten“ wird jetzt daran erinnert, dass 50 % oder mehr an Personenschutz unsere eigene Aufgabe darstellt.

Sich selbst zu behüten setzt allerdings ein Minimum an Selbstliebe voraus – und die lernt man in den ersten ca. sechs Lebensjahren und „in Beziehung“: was Eltern aus Unwissenheit oder Zeitnot nicht schaffen, kann und soll Aufgabe von uns allen sein und nicht ausschließlich an Bildungs- und Sozialeinrichtungen wegdelegiert werden.

In Krisenzeiten – und Adoleszenz ist eine solche wie auch Arbeitslosigkeit, Armut, wiederholte oder permanente Diskriminierung in Zeiten, in denen unentwegt Erfolgsbilder vorgegaukelt werden – sind wir alle gefährdet, unsere psychische Stabilität zu verlieren. Manche flüchten dann in Drogen, Alkohol mitgemeint, und andere in Rächerphantasien, wie sie medial angeregt werden, Selbstopfer inklusive. Nur wer liebt – das Leben liebt – kann Hass überwinden.

Damit es kein Missverständnis gibt: Ich finde es gut, eine Meldestelle einzurichten, an der weitergeleitete Hasspostings gesichtet und allfällig strafrechtlich verfolgt werden können. Aber … aber ich erwarte mir keine Problemlösung dadurch. Zwar wäre es wichtig, statistische Daten zu erhalten, damit das Phänomen exakt beziffert und bewertet werden kann – aber werden wirklich alle, die davon betroffen sind, immer alles melden? Und nach welchen Kriterien: Wo fängt eine Aussage oder Aufforderung an, den Rahmen dessen, was ohnedies als Medieninhaltsdelikt strafbar ist, zu überschreiten? Nach der Strafrechtsreform 2016 ist die Absicht entscheidend – nur: Gedanken sind bekanntlich frei (und je gebildeter jemand ist, desto besser kann er oder sie Bosheit sprachlich elegant tarnen). Und: Der Empfänger bestimmt Inhalt und Wirkung einer Botschaft (nachzulesen bei Paul Watzlawick u. a., „Menschliche Kommunikation“).

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